Eigentum, Besitz & Hausrecht
Rechtfertigungsgründe
Grenzen & Schadensersatz
Praxis: Notwehr & Besitzschutz
Praxis: Notstände
Praxis: Allgemeine Selbsthilfe
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Was ist der Unterschied zwischen Eigentum und Besitz?

Eigentum ist die rechtliche Sachherrschaft, Besitz die tatsächliche Sachherrschaft.

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Was bewirkt ein Rechtfertigungsgrund?

Er erlaubt unter gesetzlichen Voraussetzungen eine Handlung, die sonst rechtswidrig wäre.

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Wann endet das Recht zur Notwehr?

Wenn der Angriff vorbei oder die Verteidigung nicht mehr erforderlich ist.

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Am Einlass schlägt ein Gast gerade nach dir. Du wehrst den Schlag ab. Welcher Rechtfertigungsgrund kommt in Betracht?

Notwehr nach § 227 BGB: Abwehr eines gegenwärtigen rechtswidrigen Angriffs durch erforderliche Verteidigung.

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Ein fremder Hund greift dich an. Du kannst ihn nur mit deinem Schirm abwehren; dabei wird der Hund verletzt. Welcher Notstand kommt in Betracht?

Defensiver Notstand. Die Gefahr geht vom Tier selbst aus. Die Abwehr muss erforderlich sein; der verursachte Schaden darf nicht außer Verhältnis zur Gefahr stehen.

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Ein Besucher beschädigt fahrlässig eine Tür. Der Betreiber verlangt die Reparaturkosten. Welchen Zweck hätte die allgemeine Selbsthilfe hier?

Sie dient der Sicherung des zivilrechtlichen Schadensersatzanspruchs, nicht der Bestrafung des Besuchers.

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Ein Mitarbeiter bekommt ein Firmenhandy für die Arbeit. Darf er es wie sein eigenes verschenken?

Nein. Er darf das überlassene Arbeitsmittel nur bestimmungsgemäß benutzen. Die tatsächliche Verfügungsgewalt macht ihn nicht zum Eigentümer.

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Welche Lage muss für Notwehr vorliegen?

Ein gegenwärtiger rechtswidriger Angriff auf sich selbst oder einen anderen.

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Wann endet die Selbsthilfe des Besitzers?

Wenn der Besitz wiedererlangt oder die Besitzstörung beendet ist. Die eingesetzte Gewalt muss erforderlich und verhältnismäßig sein.

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Ein Gast würgt deine Kollegin. Du greifst ein, um den Angriff zu stoppen. Wie heißt die Hilfe für einen anderen?

Nothilfe: Notwehr zugunsten eines anderen. Erlaubt ist die erforderliche Verteidigung gegen den gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff.

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Ein fremdes, ungesichert abgestelltes Regal kippt auf eine Besucherin. Du kannst sie nur retten, indem du das Regal zur Seite stößt und beschädigst. Welcher Notstand kommt in Betracht?

Defensiver Notstand: Die Gefahr geht von der beschädigten Sache selbst aus. Die Beschädigung muss zur Gefahrenabwehr erforderlich und verhältnismäßig sein.

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Der Verursacher des Türschadens will sofort verschwinden. Seine Identität ist unbekannt, staatliche Hilfe kommt nicht rechtzeitig. Ohne Eingreifen wäre der Anspruch kaum durchsetzbar. Welcher Rechtfertigungsgrund kommt in Betracht?

Allgemeine Selbsthilfe nach § 229 BGB: Ein einklagbarer Anspruch, Fluchtverdacht und die drohende Vereitelung oder wesentliche Erschwerung der Durchsetzung liegen vor; rechtzeitige staatliche Hilfe fehlt.

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Was ist ein Besitzdiener?

Er übt die tatsächliche Gewalt über eine Sache für den Besitzer aus. Dabei ist er weisungsgebunden und sozial abhängig; eigene Rechte an der Sache hat er nicht.

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Was unterscheidet Besitzwehr und Besitzkehr?

Besitzwehr: eine Besitzstörung abwehren. Besitzkehr: entzogenen Besitz wiedererlangen, etwa die bewegliche Sache dem auf frischer Tat betroffenen oder verfolgten Täter wieder abnehmen. Grundlage: § 859 BGB.

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Wann entsteht aus einer unerlaubten Handlung eine Schadensersatzpflicht?

Wenn jemand vorsätzlich oder fahrlässig ein fremdes Rechtsgut widerrechtlich verletzt und dadurch ein Schaden entsteht. Grundlage: § 823 BGB.

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Ein Besucher versucht, dir das Dienstfunkgerät aus der Hand zu reißen. Du hältst es fest und wehrst den Zugriff ab. Welches Besitzschutzrecht ist betroffen?

Besitzwehr nach § 859 BGB. Als Besitzdiener kann die Sicherheitskraft die Besitzschutzrechte nach § 860 BGB ausüben. Der Zugriff wird unmittelbar abgewehrt.

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Ein Feuer bedroht einen eingeschlossenen Menschen. Du nutzt die Leiter eines unbeteiligten Nachbarn zur sofortigen Rettung, weil kein anderes Mittel verfügbar ist. Welcher Notstand kommt in Betracht?

Aggressiver Notstand nach § 904 BGB. Die Leiter gehört einem unbeteiligten Dritten und ist nicht die Gefahrquelle. Sie wird zur Abwehr der gegenwärtigen Gefahr genutzt.

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Der Betreiber hat dir die Sicherung seines Anspruchs übertragen. Die Voraussetzungen der allgemeinen Selbsthilfe liegen vor. Darfst du den fluchtverdächtigen Verpflichteten bis zur Klärung seiner Identität angemessen festhalten?

Ja, im Rahmen der allgemeinen Selbsthilfe. Das Festhalten muss zur Sicherung des Anspruchs erforderlich und verhältnismäßig bleiben.

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Welche vier Entscheidungen darf ein Hausrechtsinhaber treffen?

Er darf entscheiden, wer hinein darf und wer gehen muss, die Aufenthaltsdauer bestimmen, Hausverbote erteilen und Hausregeln aufstellen.

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Was unterscheidet defensiven und aggressiven Notstand?

Defensiver Notstand: Einwirkung auf die fremde Sache, von der die Gefahr ausgeht. Aggressiver Notstand: Zur Abwehr der Gefahr wird eine Sache eines unbeteiligten Dritten genutzt; von dieser Sache geht die Gefahr nicht aus.

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Wie unterscheiden sich defensiver und aggressiver Notstand beim Schadensersatz?

Beim gerechtfertigten defensiven Notstand grundsätzlich kein Schadensersatz; wer die Gefahr selbst verschuldet hat, muss Ersatz leisten. Beim aggressiven Notstand kann der unbeteiligte Eigentümer Ersatz für Schäden an seiner Sache verlangen.

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Ein Täter nimmt am bewachten Empfang ein Tablet mit. Du siehst die Wegnahme, verfolgst ihn sofort und nimmst es ihm wieder ab. Welches Besitzschutzrecht kommt in Betracht?

Besitzkehr: Die entzogene bewegliche Sache wird dem auf frischer Tat verfolgten Täter wieder abgenommen (§ 859 BGB). Für den Besitzdiener gilt § 860 BGB. Nur erforderliche und verhältnismäßige Gewalt einsetzen.

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Bei der notwendigen Rettung aus dem vorherigen Fall wird die fremde Leiter beschädigt. Kann der Eigentümer Ersatz verlangen, obwohl die Rettung gerechtfertigt war?

Ja. Beim aggressiven Notstand muss der unbeteiligte Eigentümer die erforderliche Einwirkung dulden, kann aber Schadensersatz für seine beschädigte Sache verlangen.

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Der zunächst festgehaltene Verpflichtete kooperiert und weist seine Identität und Anschrift verlässlich mit einem Ausweis nach. Der Anspruch kann nun gerichtlich verfolgt werden. Darfst du ihn weiter festhalten, bis er bezahlt?

Nein. Der Sicherungszweck des Festhaltens ist erreicht. Er muss losgelassen werden; der Anspruch kann über die Zivilgerichte verfolgt werden.

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Was unterscheidet einen privaten Hausrechtsbereich von einem Massengeschäft?

Im privaten Bereich, etwa der eigenen Wohnung, kann der Hausrechtsinhaber selbst bestimmen, wen er einlässt. Bei Massengeschäften wie Diskotheken, Restaurants oder Supermärkten ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) zu beachten.

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Welche vier Voraussetzungen sind für die allgemeine Selbsthilfe beim Festhalten eines Verpflichteten wichtig?

Ein einklagbarer Anspruch; der Verpflichtete ist der Flucht verdächtig; ohne sofortiges Handeln droht die Anspruchsdurchsetzung vereitelt oder wesentlich erschwert zu werden; staatliche Hilfe ist nicht rechtzeitig erreichbar. Grundlage: § 229 BGB.

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Eine Sicherheitskraft darf eine Kontrolle durchführen, nutzt sie aber ausschließlich dazu, jemanden zu schädigen. Welches Verbot kann verletzt sein?

Das Schikaneverbot nach § 226 BGB. Ein Recht darf nicht so ausgeübt werden, dass es nur den Zweck haben kann, einem anderen Schaden zuzufügen.

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Nach einem Angriff lässt der Gast von dir ab und geht weg. Dein Kollege will ihm aus Wut hinterherlaufen und ihn schlagen. Ist das noch Notwehr?

Nein. Der Angriff ist beendet; der Schlag dient der Vergeltung. Notwehr erlaubt erforderliche Verteidigung, keine nachträgliche Bestrafung.

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Du hast durch eigenes Verschulden ein fremdes Rollregal ins Rollen gebracht. Um eine Person vor Verletzungen zu retten, musst du das Regal beschädigen. Entfällt die Ersatzpflicht automatisch wegen defensiven Notstands?

Nein. Die erforderliche Gefahrenabwehr kann gerechtfertigt sein. Wer die Gefahr selbst verschuldet hat, ist beim defensiven Notstand dennoch zum Schadensersatz verpflichtet.

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Ein bekannter Kunde schuldet dem Betreiber Geld. Seine ladungsfähige Anschrift ist bekannt; eine Flucht oder sonstige Gefährdung des Anspruchs ist nicht zu erwarten. Der Betreiber will ihn trotzdem bis zur Zahlung festhalten lassen. Ist § 229 BGB anwendbar?

Nein. Es fehlt die Gefahr, dass die Anspruchsdurchsetzung ohne sofortiges Eingreifen vereitelt oder wesentlich erschwert wird. Allgemeine Selbsthilfe ist kein Mittel, um eine sofortige Zahlung zu erzwingen.

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