Aufgaben & Pflichten
Sitzungen & Wahlen
Rechte & Recht
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Welches Musikgrenre hat etwas mit Schüler*innenmitwirkung zu tun?

RAP natürlich!

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Wie oft muss die SV in Sachsen mindestens im Schuljahr tagen?

Mindestens zweimal im Halbjahr.

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Wofür steht die Abkürzung SMVO?

Schülermitwirkungsverordnung

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Was ist die Hauptaufgabe der SV?

Die Interessen der Schüler*innen gegenüber der Schulleitung und der Schulkonferenz vertreten.

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Wer ist immer Mitglied im Schüler*innenrat?

Das sind nur die Klassensprecher*innen.

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Wo könnt ihr das Rechtswissen nachlesen?

Im Moderationshandbuch, der Schüler*innenfibel, dem Sächsischen Schulgesetz (SächsSchulG), der Schüler*innenmitwirkungsverordnung (SMVO) und weitere Verordnungen (z.B. zur Schulkonferenz)
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Was ist keine Pflicht von Schüler*innen – Hausaufgaben erledigen, Mitarbeit im Unterricht, Einhaltung der Hausordnung oder der Besuch der Schule?

Die Mitarbeit im Unterricht ist eine Aufgabe, aber keine Pflicht.

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Wie viele Schüler*innen müssen mindestens an einer SV-Sitzung teilnehmen, damit diese beschlussfähig ist?

Das regelt die Schulordnung oder die Geschäftsordnung des Schüler*innenrates.

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Welche Rechtsnormen gibt es in der Normenpyramide?

Völkerrecht, Grundgesetz, Landesverfassung, Gesetze, Verordnungen, Geschäftsordnungen

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Was ist das Verordnungsrecht der Schüler*innenvertretenden?

Trickfrage! Sie haben kein Verordnungsrecht.

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Wer darf in Sachsen Vorschläge zur Verbesserung des Schullebens einbringen?

Grundsätzlich jedes Mitglied der Schulgemeinschaft.

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Was findet man nicht in Rechtstexten? Absätze, Buchstaben, Artikel, Kataster, Paragraphen, Sätze, Zeichen oder Ziffern? 

"Zeichen" ist keine übliche Bezeichnung für einen bestimmten Teil in einem Rechtstext.

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Welche Pflichten haben die Schüler*innenvertretenden?

Trickfrage! Sie sind ehrenamtlich tätig, sie haben daher kein Pflichten.

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Wie viele Unterrichtsstunden stehen
Schülervertreter*innen zur Verfügung und wofür?

0,5 Stunden pro Woche für die Klassensprecher*innenstunden; 1 Stunde pro Woche für Durchführung von Veranstaltungen des Schüler*innenrates; 2 Stunden pro Monat für Sitzungen des Schüler*innenrates; 2 Stunden pro Monat für allgemeine Angelegenheiten der Schüler*innenmitwirkung

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Welche Rechte haben Schüler*innenvertretende, die sich nicht auf Beratungszeiten oder Veranstaltungen beziehen?

Informationsrecht, Anhörungs- und Vorschlagsrecht, Beschwerderecht. Vermittlungsrecht,  Wahlrecht

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