Kann eine Verbindungslehrkraft abgewählt werden?
Ja, es steht in §85, 4
(4) Die Verbindungslehrerin oder der Verbindungslehrer einer Schule kann mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmberechtigten der Schülervertretung abberufen werden. Die Verbindungslehrerinnen oder Verbindungslehrer für die Kreis- oder Landesebene können aus wichtigem Grund vor Ablauf der Amtszeit durch das für Bildung zuständige Ministerium abberufen werden.
Ein SV-Mitglied, welches auch delegiert wurde für das Landesschülerparlament (LSP), möchte eine Sitzung des LSPs besuchen. Die Lehrkraft verbietet das. Darf die Lehrkraft das?
Nein.
§84
(10) Schülervertreterinnen und Schülervertreter erhalten für ihre Tätigkeit Unterrichtsbefreiung. Sie beträgt im Schuljahr für Mitglieder der Klassensprecherversammlung bis zu zwölf Unterrichtsstunden, für Delegierte zum Kreisschülerparlament bis zu weiteren sechs Unterrichtsstunden und für Delegierte zum Landesschülerparlament bis zu weiteren achtzehn Unterrichtsstunden. Über die in Satz 2 genannte Unterrichtsbefreiung hinaus können die Kreisschülersprecherin oder der Kreisschülersprecher eine Unterrichtsstunde in der Woche und die Landesschülersprecherin oder der Landesschülersprecher zwei Unterrichtsstunden in der Woche oder jeweils eine entsprechende Zahl von Tagen im Monat Unterrichtsbefreiung verlangen.
Dürfen SV Sitzungen digital stattfinden?
Ja
§84
(9) Sitzungen können im Bedarfsfall auch unter Einsatz geeigneter informationstechnischer Übertragungsverfahren durchgeführt werden, in denen sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer gegenseitig in Echtzeit sehen und hören oder nur hören können. Soweit Wahlen nicht entsprechend § 68 Absatz 7 Satz 1 2. Halbsatz offen erfolgen, ist sicherzustellen, dass die Wahlhandlung geheim vorgenommen werden kann und nur die Wahlberechtigten die ihnen jeweils zustehende Zahl an Stimmen abgeben.
oder
§68
(9) Sitzungen können im Bedarfsfall auch unter Einsatz geeigneter informationstechnischer Übertragungsverfahren durchgeführt werden, in denen sich die Konferenzteilnehmerinnen und Konferenzteilnehmer gegenseitig in Echtzeit sehen und hören oder nur hören können. Soweit Wahlen nicht gemäß Absatz 7 Satz 1 2. Halbsatz offen erfolgen, ist sicherzustellen, dass die Wahlhandlung geheim vorgenommen werden kann und nur die Wahlberechtigten die ihnen jeweils zustehende Zahl an Stimmen abgeben.
Für wie lange kann eine SV Verbindungslehrkraft gewählt werden?
Für max. 2 Jahre
bleibt bis zu Neuwahl im Amt
Die SV möchte in der Schule in den Pausen Kuchen und Softgetränke verkaufen, um die SV-Kasse aufzubessern. Darf sie das?
Nein, nur mit Ausnahmeregelung durch die Schulkonferenz.
§29, 1 und 6
(1) Waren aller Art dürfen in öffentlichen Schulen bei schulischen Veranstaltungen weder angeboten noch verkauft werden. Dies gilt entsprechend für den Abschluss sonstiger Geschäfte.
(6) Über Ausnahmen vom Verbot des Absatzes 1 im schulischen Interesse entscheidet die Schulkonferenz. Über allgemeine Ausnahmen vom Verbot des Absatzes 1 und über Ausnahmen von den Verboten des Absatzes 2 entscheidet die Schulaufsichtsbehörde.
Wann darf die Schulleitung in die Arbeit der SV eingreifen?
Nur bei drohenden Verstößen gegen die Rechts- und Verwaltungsvorschriften.
§80
(2) Die Schulleiterin oder der Schulleiter darf in die Arbeit der Schülervertretung nur eingreifen, soweit es zur Einhaltung von Rechts- und Verwaltungsvorschriften erforderlich ist.
Dürfen SV Verbindungslehrkräfte an SV Sitzungen teilnehmen (auch wenn es die SV nicht will)?
Ja.
§85
(3) Verbindungslehrerinnen und Verbindungslehrer haben das Recht, an den Sitzungen der Schülervertretungen teilzunehmen
Wie kann eine Gruppe ein politisches Thema außerhalb der SV an ihrer Schule umsetzen?
§ 87
Schülergruppen
(1) Schülerinnen und Schüler einer Schule, die sich zu Gruppen mit fachlichen, sportlichen, kulturellen, konfessionellen oder politischen Zielen zusammenschließen, können im Rahmen des Absatzes 2 an ihrer Schule tätig sein, wenn sie der Schulleiterin oder dem Schulleiter schriftlich oder elektronisch ihre Zielsetzung und eine Mitschülerin oder einen Mitschüler als Verantwortliche oder Verantwortlichen benannt haben und solange sie durch ihre Zielsetzung oder ihre Tätigkeit an der Schule nicht gegen die Rechtsordnung verstoßen. Die oder der Verantwortliche muss das 14. Lebensjahr vollendet haben.
Wieviel Stimmen braucht es, um einen Antrag in der Schulkonferenz abzulehen? Nenne alle Szenarien.
1. Mehrheit
2. Geschlossene Ablehnung innerhalb einer Gruppierung.
§63
(4) Abweichend von § 68 Abs. 6 kommt ein Beschluss der Schulkonferenz nicht zustande, wenn die anwesenden Vertreterinnen und Vertreter der Lehrkräfte, der Eltern oder der Schülerinnen und Schüler jeweils einstimmig gegen den Antrag stimmen und sich dabei auf diese Bestimmung berufen. Über den Gegenstand ist in einer weiteren Schulkonferenz erneut zu befinden, in der Satz 1 nicht nochmals anwendbar ist. Zwischen den beiden Schulkonferenzen muss ein Zeitraum von zwei Wochen liegen.