Angehöriger des öffentlichen Dienstes, der sich in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis befindet
Beamter
Ordnung der Berufswege für die in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis stehenden Beamten (für Sie: 1.2 allgemeiner Verwaltungsdienst)
Laufbahn
Kriterien der Ernennung aus dem Art. 33 GG
Eignung, Befähigung und fachliche Leistung
der beamtenrechtliche "Arbeitsvertrag"
Ernennungsurkunde
Durch diesen Verwaltungsakt wird ein Beamtenverhältnis begründet oder verändert.
Ernennung
Diesem Zweck dient ein Beamtenverhältnis auf Widerruf
Erwerb einer Laufbahnbefähigung
Ein Ernennungsfall, bei dem der betroffene Beamte die Laufbahngruppe wechselt (z.B. von der LG 1.2 in die LG 2.1)
Aufstieg
Der Regeltyp des Beamtenverhältnisses
Beamtenverhältnis auf Lebenszeit
Eine GmbH darf mangels dieser Fähigkeit keine Beamtinnen und Beamten besitzen.
Dienstherrnfähigkeit
Im Rahmen dieser in der LVO vorgesehenen Aufstiegsmöglichkeit in die Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt absolvieren Beamtinnen und Beamte ein3-jähriges duales Bachelorstudium an der HSPV.
Ausbildungsaufstieg (§ 20 LVO)
Rechtsfolge eines Formfehlers in einer Ernennungsurkunde (§ 8 II BeamtStG)
Nichtigkeit einer Ernennung
Erfolgreiches Absolvieren der beamtenrechtlichen Probezeit
Bewährung (für die Laufbahn)
Aufgaben, die aufgrund der öffentlich-rechtlichen Vorschriften in der Regel durch Beamtinnen und Beamte wahrgenommen werden
hoheitliche Aufgaben
Ein Grundatz, nach welchem eine Beförderung in ein nächsthöheres Amt erfolgen darf (A9>A10...)
Verbot der Sprungbeförderung
Ein Grundsatz, wonach eine Ernennung auf einen zurückliegenden Zeitpunkt unzulässig und daher unwirksam ist
Rückwirkungsverbot
ein Instrument zur Bewertung der Eignung, Befähigung und fachliche Leistung von Beamten
dienstliche Beurteilung
eine beamtenrechtliche Pflicht, für die freiheitliche demokratische Grundordnung aktiv einzutreten
Verfassungstreue
Beamtin K (A9) wurde zum 01.09.2019 zur Probezeitbeamtin ernannt. In der Zeit vom 15.05.2021 bis zum 14.05.2023 befand sie sich in der Elternzeit. Zum 01.09.2023 wurde sie nach A 10 befördert.
Welches Prinzip ermöglicht hier den Ausspruch einer Beförderung während der Probezeit?
Nachteilsausgleich (§ 20 LBG i.V.m. § 6 LVO NRW)
Eine Ernennungsurkunde, die ihre Wirkung zu einem späteren Zeitpunkt als der Zeitpunkt der Aushändigung entfaltet
Wirkungsurkunde
Verleihung eines anderes Amtes mit einem höheren Grundgehalt
Beförderung