Muss die JAV eine JA Versammlung durchführen?
Ja, einmal im Kalenderjahr. (Art. 63 Satz 1 BayPVG)
Findet die JA Versammlung während der Arbeitszeit statt?
Grundsätzlich Ja. Sie findet während der Arbeitszeit statt. ( Art.63 Satz 5 i.V.m. Art 50 Abs.1 BayPVG
Ist ein Beschluss zur JA Versammlung nötig?
Ja, da die JAV ein Kollektivorgan ist.
Welche Themen dürfen auf der JA Versammlung behandelt werden?
Beamten-, Tarif-, Arbeits- und Sozialrechtliche Themen gemäß Art. 51 BayPVG
Ist die JA-V. öffentlich?
Nein, Art 63 i.V.m. 48 BayPVG
Okeeey Letsgooo
noch ein mal!
Darf der AG auf der Versammlung sprechen?
Ja, Art 63 i.V.m. 52 RN 7
Wann soll eine JA Versammlung (Zeitlich) stattfinden?
Vor oder nach einer Personalversammlung. (Art. 63 Satz 2 BayPVG)
OKeeey letsgoo
noch einmal!
Wie viele Wahlberechtigte braucht es um eine JA Versammlung zu beantragen?
Ein viertel der JAV Wahlberechtigten. (Art 63 Satz 5 i.V.m. Art 49 Abs.2 BayPVG)
Muss die Versammlung im Betrieb stattfinden?
Nein, wenn ein geeigneter Raum nicht zur Verfügung steht kann ein externen Raum gebucht werden. (Art. 44 Abs. 2 BayPVG)
Muss die JAV einen Tätigkeitsbericht vorstellen?
Ja, der Tätigkeitsbericht ist ein verpflichtender Punkt auf der JA Versammlung. (Art. 63 Satz 5 i.V.m. Art 49 Abs. 1 BayPVG)
Sind Teil-JA Versammlungen erlaubt?
Ja, wenn es die dienstlichen Verhältnisse dies erfordern. ( Art. 63 Satz 5 i.V.m. Art.48 Abs. 2 BayPVG)
Wer leitet die JA Versammlung, wer hat das Hausrecht?
Der Vorsitz der JAV (Art. 63 Satz 3 BayPVG)
Muss der PR der Versammlung zustimmern?
Ja
Muss auf Antrag der Dienststellenleitung eine JA Versammlung durchgeführt werden?
Ja die JAV ist dazu Verpflichtet. (Art. 63 Satz 5 i.V.m. Art. 49 Abs.2 BayPVG)
Wer darf alles ohne weiteres an einer JA Versammlung teilnehmen?
Azubis/Jugendl., PR Vorsitz, Dienststellenleiter (Art. 63 Satz 4-5 i.V.m. Art. 52 Abs. 1 BayPVG)
Sind außerordentliche JA Versammlungen und beantragte JA Versammlungen der Mitarbeitenden Arbeitszeit?
Nein, es ist keine Arbeitszeit. (Art. 63 Satz 5 i.V.m. Art. 50 Abs. 2 BayPVG)
Muss es eine Tagesordnung geben?
Ja, Art. 63 i.V.m. 49 BayPVG
können Teilversammlungen stattfinden?
Ja, wenn notwendig, Art. 63 i.V.m. Art. 48 BayPVG