Erdbeere
Pfandflasche
Personalrat
Explosiv
100

Muss die JAV eine JA Versammlung durchführen?

Ja, einmal im Kalenderjahr. (Art. 63 Satz 1 BayPVG)

100

Findet die JA Versammlung während der Arbeitszeit statt?

Grundsätzlich Ja. Sie findet während der Arbeitszeit statt. ( Art.63 Satz 5 i.V.m. Art 50 Abs.1 BayPVG

100

Ist ein Beschluss zur JA Versammlung nötig?

Ja, da die JAV ein Kollektivorgan ist.

100

Welche Themen dürfen auf der JA Versammlung behandelt werden?

Beamten-, Tarif-, Arbeits- und Sozialrechtliche Themen gemäß Art. 51 BayPVG

200

Ist die JA-V. öffentlich?

Nein, Art 63 i.V.m. 48 BayPVG

200

Okeeey Letsgooo

noch ein mal!

200

Darf der AG auf der Versammlung sprechen?

Ja, Art 63 i.V.m. 52 RN 7

200

Wann soll eine JA Versammlung (Zeitlich) stattfinden?

Vor oder nach einer Personalversammlung. (Art. 63 Satz 2 BayPVG)

300

OKeeey letsgoo

noch einmal!

300

Wie viele Wahlberechtigte braucht es um eine JA Versammlung zu beantragen?

Ein viertel der JAV Wahlberechtigten. (Art 63 Satz 5 i.V.m. Art 49 Abs.2 BayPVG)

300

Muss die Versammlung im Betrieb stattfinden?

Nein, wenn ein geeigneter Raum nicht zur Verfügung steht kann ein externen Raum gebucht werden. (Art. 44 Abs. 2 BayPVG)

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Muss die JAV einen Tätigkeitsbericht vorstellen?

Ja, der Tätigkeitsbericht ist ein verpflichtender Punkt auf der JA Versammlung. (Art. 63 Satz 5 i.V.m. Art 49 Abs. 1 BayPVG)

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Sind Teil-JA Versammlungen erlaubt?

Ja, wenn es die dienstlichen Verhältnisse dies erfordern. ( Art. 63 Satz 5 i.V.m. Art.48 Abs. 2 BayPVG)

400

Wer leitet die JA Versammlung, wer hat das Hausrecht?

Der Vorsitz der JAV (Art. 63 Satz 3 BayPVG)

400

Muss der PR der Versammlung zustimmern?

Ja

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Muss auf Antrag der Dienststellenleitung eine JA Versammlung durchgeführt werden?

Ja die JAV ist dazu Verpflichtet. (Art. 63 Satz 5 i.V.m. Art. 49 Abs.2 BayPVG)

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Wer darf alles ohne weiteres an einer JA Versammlung teilnehmen?

Azubis/Jugendl., PR Vorsitz, Dienststellenleiter (Art. 63 Satz 4-5 i.V.m. Art. 52 Abs. 1 BayPVG)

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Sind außerordentliche JA Versammlungen und beantragte JA Versammlungen der Mitarbeitenden Arbeitszeit?

Nein, es ist keine Arbeitszeit. (Art. 63 Satz 5 i.V.m. Art. 50 Abs. 2 BayPVG)

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Muss es eine Tagesordnung geben?

Ja, Art. 63 i.V.m. 49 BayPVG

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können Teilversammlungen stattfinden?

Ja, wenn notwendig, Art. 63 i.V.m. Art. 48 BayPVG

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