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Welche Schäden deckt die Haftplichtversicherung?

Schäden gegenüber Dritter

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Erklären Sie den Unterschied zwischen Haftung und Deckung.

Haftung: Wenn laut Gesetz Anspruch auf Schadensersatz besteht

Deckung: im Vertrag angeführter V-Schutz


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Kann man ohne einer KFZ-Haftplichtversicherung ein KFZ zulassen?

Die KFZ-Haftpflichtversicherung ist eine gesetzliche Pflichtversicherung!

Ohne Nachweis einer KFZ-Versicherung (Vers.bestätigung) ist

KEINE Zulassung des KFZ für den öffentlichen Verkehr möglich.

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Was ist der örtlicher Geltungsbereich?

erstreckt sich auf Europa im geographischen Sinn.Sollte sich die Deckung über Europa hinaus erstrecken, sokann dies durch Prämienzuschläge mitversichert werden.
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Beginn V-Schutz

V-Schutz bei der KFZ-Haftpflicht besteht durch Ausfolgung der VB durch den Versicherer. Versicherungslaufzeit :Generell 1 Jahr mit automatischer Verlängerung.
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Was ist der Grundgedanke der Haftplichtversicherung?

  • Schutz des Geschädigten
  • Schutzvorkehrung für den Schädiger
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Was bedeutet der Begriff Doppelfunktion?

  • Befriedigung begründeter Ansprüche
  • Abwehr von unbegründeten Ansprüchen
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Welche Ziele hat die Internationale Versicherungskarte

reisende Kraftfahrer belegen durch den Besitz dieses Dokuments, dass die jeweilige Mindest-V.summe des Landes als versichert gilt.

- Kein Verkehrsopfer soll einen Nachteil haben, dass es von einem ausländischen KFZ geschädigt wurde.

- Jedes, welches an diesem „Londoner Abkommen“ teilnimmt, hat ein Büro (in Österreich beim Versicherungsverband)

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Erklären sie das Ruhen des Vertrages.

Wie sieht es bei Motorrädern aus?

VN kann für mindestens 45 Tage den Vertrag ruhend stellen, wenn der Zulassungsschein (Teil 1) und die Kennzeichentafeln bei der Zulassungsstelle "hinterlegt" werden.

Während des Zeitraums der Ruhendstellung gilt das KFZ als nicht versichert.

Achtung! Bei Motorrädern kann anstatt dem Recht der Ruhendstellung ein Hinterlegungsverzichtsrabatt eingeräumt werden. Ist von Anstalten abhängig.

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Bonus/Malus-System 

Zweck:

Gültigkeit:

Funktion des B/M-System 

Gültigkeit: Gültig in Österreich seit 1977                       Zweck: Risikogerechte Prämie je nach Schadenshäufigkeit. Schadensträchtigte Lenker zahlen mehr Prämie Schadensfreie Lenker zahlen weniger Prämie

Es gibt 18 Stufen (von 0 bis 17)- Beginn in Stufe 09 (= 100 % der Versicherungsprämie)- pro schadensfreien Beobachtungsjahr – Vorrückung 1 Stufe- pro maluswirks. Schaden im B.jahr – Rückreihung 3 Stufen- Beob.Zeitraum: 01.10. eines Jahres bis 30.09. des Folgej.- Gereiht wird jeweils zur Hauptfälligkeit des Vertrages, nachvergangenem Beob.zeitraumes


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Welche Gesetzliche Grundlagen gibt es? und nach was regeln diese?

  • ABGB – Ersatz vom Schädiger nach Verschulden
  • EKHG – verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung (zb Reifenplatzer)
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Was ist ein abgeleiteter Vermögensschaden?

Diese sind Vermögensschäden, die unmittelbar in Verbindung mit dem Personen- u. Sachschaden stehen. Vermögensnachteile entstehen durch einen Sach- oder Personenschaden.

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Was sind die Aufgaben des IVK Bürös?

Dieses wickelt Schadenersatzsansprüche ab, die gegen einen eingereisten Autofahrer (mit ausl. Kennzeichen) im Inlanderhoben werden. ACHTUNG: Dies ist nur möglich wenn beide Länder dem IVK-System angehören .z.B.: KFZ Lenker aus Deutschland kollidiert in Österreich mit österreichischen Lenker. Hier kann man sich an den Versicherungsverband bezüglich der Abwicklung wenden.
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Beendigungsmöglichkeit des Vertrages. 1/2

Ablaufkündigung: Kündigung jährlich zum nächstfolgenden Monatsersten. Kündigungsfrist beträgt 1 Monat

Besitzwechselkündigung: Bei Verkauf des KFZ können Laufer oder Verkäufer (VN) den Vertrag stornieren. Der Vertrag wird mit dem Abmeldedatum storniert.

Kündigung bei Prämienerhöhung : Möglich innerhalb 1 Monats ab Kenntniserlangung der Erhöhung. Kündigung wird nach 1 Monat aktiv, frühestens mit dem Beginn der Prämienerhöhung.

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Beendigungsmöglicheit des Vertrages 2/2

Kündigung im Schadensfall: Dies können VR oder auch VN machen, auch wenn der VR die Zahlung verweigert oder die Weisung erteilt, einen Rechtsstreit einzugehen und natürlich auch, wenn der VR zahlt.

Kündigung nach Zahlungsverzug: VR kann bei Prämienzahlungsverzug den Vertrag nach Hinweis auf Rechtsfolgen u. Nachfristsetzung zu kündigen.

Rücktritt: Der Vertrag wird rückwirkend mit Beginn aufgelöst

Einvernehmliche Vertragsauflösung: Jederzeit durch Vereinbarung beider Seiten möglich.


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Welche Ausschlüsse gibt es?

Ansprüche wegen Beschädigung bzw. Abhandenkommen

des versicherten KFZ- Beschädigung bzw. Abhandenkommen von befördertenSachen – Ausnahme: Kleidung der Mitfahrer undReisegepäck.- Teilnahme an motorsportlichen Veranstaltungen bzw.Trainingsfahrten.

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Welche Arten von Schäden gibt es?

Personenschaden (Tötung bzw. Verletzung bzw. Gesundheitsschädigung eines Menschen)               b) Sachschaden (Beschädigung bzw. Zerstörung von körperlichen Sachen)                                      c) Reine Vermögensschäden (Es entsteht ein Vermögensnachteil, der nicht auf einen Sach- oder Personenschaden zurückzuführen ist. Z. B. Taxi parkt vor meiner Garage und ich kann nicht zu einem Termin)

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nennen Sie die 2 Möglichkeiten für einen verkürzten Beob. Zeitraum.

Es gibt 2 Möglichkeiten:

bei Anfängerverträgen gilt auch eine Vorrückung, wenn der Vertrag im Beobachtungszeitraum für mindestens 6 Monate bestanden hat (Beginn spätestens 1.4).

Bei Verträgen, die bereits eine erworbene B/M-Stufe haben, gilt eine Vorrückung, wenn mindestens 9 Monate im Beobachtungszeitraum erfüllt waren. 

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Nennen Sie die 2 Möglichkeiten um eine Rückstufung zu vermeiden.

Es gibt 2 Möglichkeiten:

Schaden kann vom Schädiger selbst reguliert werden. VN kann jedoch binnen 6 Monaten nach Zahlung eine Rückerstattung des Versicherers verlangen.                 

Versicherer reguliert den Schaden und Schädiger bezahlt die Entschädigungsleistung innerhalb 6 Wochen an den Versicherer retour.

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Kann man eine Prämienstufe übernehmen?

Bei Fahrzeugwechsel geht die B/M-Stufe auf das neue KFZ über (Auch bei VR-Wechsel)

B/M-Stufe verfällt, wenn nicht innerhalb von 12 Monaten ab behördl. Abmeldung des KFZ nicht wieder ein neues KFZ angemeldet wird.

Eine B/M-Stufe kann auf andere Personen übertragen werden sowie: nahe Angehörige (Kinder, Ehepartner usw.) Dienstnehmer, die mind. 1 Jahr regelm. KFZ benützt haben

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Nennen Sie die Pauschalversicherungssumme aufgeteilt in Vermögen-, Personen- und Sachschäden.

7.790.000 Euro. Innerhalb dieser Summe sind fürPersonenschäden 6,45 Millionen Euro und für Sachschäden1,34 Millionen Euro.Grenze für Vermögensschäden liegt bei € 80.000,00
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Zählen Sie alle Mitversicherten Personen auf.

Eigentümer (besitzt Herrschaftsverhältnis über KFZ)

- Halter (Verfügungsgewalt eines KFZ – lfd. Kosten)

- Berechtigter Lenker (Verwender des KFZ)

- Personen die mit Willen des Halters befördert werden

- Personen, die den Lenker einweisen

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Welche Merkmale fließen in die Prämienberechnung mit ein?

Versicherungssumme Fahrzeugart Motorleistung in KW Hubraum Nutzlast Anzahl der Plätze (bei Bussen)Verwendungsbestimmung Variante A bzw. Variante B Bonus/Malus-Stufe Alter, Wohnort Selbstbehalt im Schadensfall 


Wechselkennzeichen: Prämie des KFZ, das die höhere Prämie hat, wird verrechnet.


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Erklären sie die Malusflucht.

Was sind Obliegenheiten?

Was sind die Folgen bei Nichteinhaltung der Obliegenheiten?

Konsequenzen in der KFZ Haftplicht?

Malusflucht= das Verschweigen einer bestehenden Malus-Stufe vor dem neuen Versicherer.

Obliegenheiten sind Vorraussetzungen für die Erhaltung des V-Schutzes.

Folge bei Nichteinhaltung: gänzlicher od. teilweiser Verlust des V. Schutzes.

Obliegenheiten sind vom VR nicht erzwingbar-kein Klagerecht

Konsequenzen in der KFZ-Haftplicht:

Verletzung 1 Obliegenheit = Leistungsfreiheit von 11.000 ,- € Verletzung 2 od. mehrerer Obliegenheiten = 22.000,- €  (Diese Begrenzung gilt nur in der KFZ-Haftplicht)

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Nennen sie 5 Obliegenheiten vor und nach Eintritt des V-Falles.

Vor Eintritt des V-Falles: -Tarifbeförderungsklausel   -Verwendungsvereinbarung Wechselkeinzeichenklausel Führerscheinklausel Alkoholklausel

Nach Eintritt des V-Falles:

Hilfeleistungspflicht

-Anzeigepflicht: (innerhalb einer Woche schriftlich an den VR)-Aufklärungspflicht: (Beitragen zur Feststellung des Sachverh.)-Schadensminderungspflicht: Schaden muss minimiert werden.-Anerkennungsverbot: Entschädigungsansprüche dürfen nichtvom VN ohne Einwilligung des VR anerkannt werden
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