Pflege Charta
Einzelaktivitäten
Gruppenaktivitäten
Hygiene
Biografiearbeit
100

Die Pflegecharta ist ein Gesetz.

Nein, sie ist nur eine Richtline.

100

Einzelaktivitäten sind völlig zu vernachlässigen.

Nein, in den Richtlinen der GKV steht einideutig, dass bei bestimmten Patienten eine Einzelbetreuung durchgeführt werden soll. 

100

GHruppenaktivitäten sind mit mindestens 10 Patienten zu besetzen.

Nein, völliger Blödsinn - eine Gruppe kann auch mit 3 Patienten besetzt sein.

100

Händehygiene ist dann durchzuführen, wenn die Hände dreckig sind.

Nein, eigentlich vor und nach jedem Patienten / Tagesgast bzw. zwischendurch.

100

Biografiearbeit ist:

Die Lebensgeschichte des Patienten / Tagesgast kennen und zum Beispiel: Höhen und Tiefen und Hobbie kennen und darauf Rücksicht nehmen.

200

Die Pflegecharta beinhaltet 9 Artikel.

Nein, 8 Artikel.

200

Einzelaktivitäten haben gar keine negativen Auswirkungen.

Doch, bei einer Überforderung kann dies zu Frustration führen.

200

Gruppenaktivitäten müssen streng nach Lehrbuch durchgeführt werden.

Auf gar keinen Fall, auch da darf kreativ gearbeitet werden.

200

Persönliche Hygiene ist:

Sauberes Erscheinugsbild, saubere Dienstkleidung...

200

Biografiearbeit kann negative Gefühle auslösen.

Ja, klaro, wenn Tiefpunkte des Lebens angesprochen werden.

300

Die Pflegecharta wurde vom Robert Koch Institut veröffentlicht.

Nein, vom Bundesministerium für Familie....

300

Eine Einzelaktivität muss immer biografisch ausgerichtet sein.

Völliger Quatsch, es kann, aner es muss nicht.

300

Gruppenaktivitäten müssen aus singen, klatschen, tanzen bestehen.

Nein, völliger Blödsinn-häufig werden Gruppenaktivitäten durchgeführt , die nur wenigen Spaß machen.

300

Flächendesinfektion darf mit beliebigen Tüchern und Lappen durchgeführt werden.

Nein, der Arbeitgeber stell das Desinfektionsmittel.

300

Biografiearbeit ist völlig zu vernachlässigen.

Nein, umso mehr man von dem Menschen weiß, desto bessser können Themen oder Aktivitäten zur Lebensqualität beitragen. 

400

Die Pflegecharta gilt als Richtline stationäre Einrichtungen?

Nein, sie gilt für alle Situationen wo Menschen Pflege oder Betreuung benötigen.

400

Einzelaktivitäten dürfen niemals selber ausgedacht werden.

Doch, natürlcih - es ist so gar gewünscht , dass man kreativ arbeitet.

400

Gruppenaktivitäten müssen mindestens 15 Minuten lang sein und alle müssen mitmachen.

Blödsinn, Länge und Teilnehmeranzahl sind variable.

400

Hygienische Misstände müssen angesprochen werden.

Ja, weil sonst Krankheiten oder Parasiten vermehrt auftreten können.

500

Als Betreuungskraft sollte man auf Misstände und Fehlverhalten von Kollegen sensibel hinweisen. 

Ja, natürlich - damit die Qualität der Betreuung und Pflege erhalten oder verbessert wird.

500

Einzelaktivitäten sind nur mit hauswirtschaftlicher Tätigkeit kombinierbar, 

Blödsinn, Einzelaktivitäten können alle Themen beinhalten.

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