Vorbereitung
Durchführung
Nachbereitung
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Wer ist Grundsätzlich für die Vorbereitung der ETV verantwortlich?

I.d.R. Der Verwalter 

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Wer leitet normalerweise die ETV?

I.d.R Verwalter 

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Was ist ein Beschlussprotokoll und wer erstellt es?

Das Beschlussprotokoll dokumentiert die gefassten Beschlüsse der Versammlung. Es wird in der Regel vom Verwalter erstellt und vom Versammlungsleiter sowie mindestens einem Eigentümer unterschrieben.

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Welche Mindestfrist gilt grundsätzlich für die Einladung zur ETV?

mind. 3 Wochen vor Termin, sofern nicht anders vereinbart 
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Was versteht man unter Beschlussfähigkeit der ETV?

Bedeutet das die Versammlung rechtlich wirksame Beschlüsse fassen kann. Unabhängig von Anzahl der beteiligten.

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Wie lange haben Eigentümer Zeit, einen Beschluss anzufechten?

Klage innerhalb eines Monats 

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Welche Inhalte muss eine Einladung zur ETV enthalten?

Ort, Zeit, vollständige Tagesordnung, Unterlagen zu Beschlusspunkten Wie z.B. Wirtschaftspläne oder Angebote 

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 Wie werden Beschlüsse in der Eigentümerversammlung gefasst?

Beschlüsse werden in der Regel mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst, sofern das Gesetz oder die Gemeinschaftsordnung keine andere Mehrheit verlangt.

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Welche Aufgabe hat der Verwalter nach der Eigentümerversammlung bezüglich der gefassten Beschlüsse?

Der Verwalter ist dafür verantwortlich, die gefassten Beschlüsse umzusetzen, z. B. Handwerker zu beauftragen, Zahlungsanpassungen vorzunehmen oder organisatorische Maßnahmen einzuleiten.

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Welche Unterlagen sollten den ET idealerweise zusammen mit der Einladung zur ETV zugesandt werden?

wichtige Entscheidungsgrundlagen zur Vorbereitung z.b. Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung, Angebote 
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Welche Aufgaben hat der Versammlungsleiter während der Eigentümerversammlung? 

eröffnet und schließt die Versammlung

führt die Tagesordnung

erteilt das Wort

leitet Abstimmungen

stellt und hält Beschlussergebnisse fest

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Was ist die Beschlusssammlung und warum ist sie wichtig?  

Die Beschlusssammlung ist eine chronologische Übersicht aller Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft. Sie dient der Rechtssicherheit, Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Entscheidungen.

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