Hund
Katze
Maus
Igel
Pferd
100

Was muss das Protokoll einer Sitzung alles enthalten?

Mindestens den Wortlaut der Beschlüsse und die Stimmenmehrheit, mit der sie gefasst sind.
SchulG § 63 (4)


Darüber hinaus neben der Bezeichnung des Mitwirkungsgremiums und dem Sitzungsdatum die Tagesordnung, die Namen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die Anträge, die zur Aufnahme in die Niederschrift abgegebenen schriftlichen Erklärungen.


BASS 17 – 02 Nr. 1 Empf. einer Geschäftsordnung für die Schulmitwirkungsgremien § 5

100

Darf die Schulleiterin oder der Schulleiter an der Wahl des Lehrerrates teilnehmen?

Nein.


SchulG §  69 (1)

100

Wer lädt zu einer Klassenpflegschaftssitzung ein?

Die oder der Vorsitzende der Klassen-pflegschaft. Die gewählten Vorsitzenden laden auch zur ersten Sitzung im neuen Schuljahr ein.


SchulG § 63 (1), SchulG § 64 (2)

100

Herr Schobel wird von der Leh-rerkonferenz als Vertreter für die Schulkonferenz gewählt. Er lehnt die Wahl ab, weil er Kassierer des Ortsvereins einer Partei ist und sich überlastet fühlt. Ist eine Ablehnung der Wahl möglich?

Nein, nur wenn ein wichtiger Grund entgegensteht.


SchulG § 68 (4)

100

Wer ist Mitglied des Schülerrates?

Die Sprecherinnen und Sprecher der Klassen und Jahrgangsstufen sowie mit beratender Stimme deren Stellvertretungen.

SchulG § 74 (3)

100

Wie werden Entscheidungen der Schulkonferenz, die keinen Aufschub dulden, herbeigeführt?

Der Schulleiter oder die Schulleiterin entscheidet mit je einer von der Schulkonferenz aus ihrer Mitte gewählten Vertretung der in der Schulkonferenz vertretenen Gruppen. In dringenden Angelegen-heiten, in denen ein Beschluss gemäß Abs. 4 nicht herbeigeführt werden kann, entscheidet der Schul-leiter oder die Schulleiterin.

SchulG § 67 (4, 5)

100

Wer legt die Tagesordnung der Schulpflegschaftssitzung fest?

Die oder der Schulpflegschaftsvorsitzende setzt die Tagesordnung fest.


BASS 17 – 02 Nr. 1 Empfehlung einer Geschäftsordnung für die Schulmitwirkungsgremien § 2 (1)

100

Wer ist Mitglied der Lehrerkonferenz?

Lehrerinnen und Lehrer sowie das pädagogische und sozialpädagogische Personal gemäß § 58.

SchulG § 68 (1)

100

In der Klassenpflegschaftssitzung soll beschlossen werden, ob die Nikolausfeier um 15.00 oder um 16.00 Uhr beginnt. Pattsituation! Alle Erziehungsberechtigten sind anwesend, es steht 8 zu 8. Wie wird diese Situation (formal rechtlich) gelöst?

Die Stimme der/des Vorsitzenden gibt bei Stimmen-gleichheit den Ausschlag.                 

SchulG § 63 (4)

100

Wer entscheidet über die Grundsätze der Lehrerfortbildung in einer Schule?

Die Lehrerkonferenz auf Vorschlag des Schulleiters oder der Schulleiterin.

SchulG § 68 (3) 3

100

Joker!

Herzlichen Glückwunsch!

100

Welche Möglichkeiten haben Mitglieder eines Mitwirkungs-gremiums, damit dieses zusammentritt?

Verlangen von einem Drittel der Mitglieder

SchulG § 63 (1)

100

Bei welchen Gelegenheiten muss bei Wahlen für die Mitwirkungsgremien geheim gewählt werden?

Bei der Wahl der Vorsitzenden und deren Stellvertretern sowie bei Mitgliedern der Schulkonferenz und wenn mindestens ein Fünftel der anwesenden Stimmberechtigten einem Antrag auf geheime Wahl zustimmt. 

SchulG § 64 (1)

100

Wovon hängt die Anzahl der Mitglieder der Schulkonferenz ab?

Von der Anzahl der Schülerinnen und Schüler, der Schulform und evtl. einem Beschluss der Schulkonferenz.


SchulG § 66 (1, 2); § 75 (1)

100

In der Schulkonferenz wird über die Frage abgestimmt, ob Eltern in der Pause ein „gesundes Frühstück“ verkaufen sollen.
Bei der Abstimmung hebt auch der (neue) Schulleiter die Hand. Das trägt zu Irritationen bei einigen Eltern bei, die sagen, dass der „alte“ Schulleiter bei Abstimmungen nie für oder gegen eine Sache gestimmt hätte. Jetzt wollen sie wissen, ob dies vornehme Zurückhaltung gewesen sei, oder ob die Schulleitung vielleicht gar kein Stimmrecht hätte.

Die Schulleitung hat in der Schulkonferenz kein Stimmrecht. Bei Stimmengleichheit jedoch gibt ihre Stimme den Ausschlag.


SchulG § 66 (6)

100

Es ist Klassenpflegschaftssitzung. Schon
10 Minuten über der vereinbarten Uhrzeit, so langsam wollen alle Anwesenden anfangen und werden ungeduldig. Sie haben im Blick, dass von den 16 Schülerinnen und Schülern, die Sie in der Klasse haben, erst 8 durch Erziehungsberechtigte „vertreten“ sind. Welche (rechtliche) Folge kann es haben, wenn Sie dieses Wissen für sich behalten?
Und welche (rechtliche) Folge kann es haben, wenn Sie Ihre Feststellung laut äußern?

Ein Mitwirkungsgremium ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist. Solange die Beschlussunfähigkeit nicht festgestellt ist, gilt das Mitwirkungsgremium als beschlussfähig.
Ein Mitwirkungsgremium ist ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig, wenn es wegen Beschlussunfähigkeit erneut zur Beratung desselben Gegenstandes einberufen worden ist; hierauf ist bei der erneuten Einberufung hinzuweisen.
Wird die Beschlussunfähigkeit festgestellt, dann muss vertagt und erneut eingeladen werden.


SchulG § 63 (5)

100

Welche Rechte hat die Klassenpflegschaft gegenüber der Schulleitung?

Gegenüber der Schulleitung hat sie ein Auskunfts- und Beschwerderecht und Anspruch auf eine begründete schriftliche Antwort (zu allen Angelegenheiten der Schule).


SchulG § 62 (4)

100

Wann ist ein Mitwirkungs-gremium beschlussunfähig?
Gibt es Ausnahmen?

Wenn nur die Hälfte oder weniger der stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind. Solange die Beschlussunfähigkeit nicht festgestellt ist, gilt das Gremium als beschlussfähig.

SchulG § 63 (5)

100

Gelten die Grundsätze der Mitwirkung auch für LAA?

Ja!


SchulG § 62 (9)

100

Kann bei den Sitzungen der Mitwirkungsgremien Öffentlichkeit hergestellt werden?

Ja, - für einzelne Angelegenheiten - auf Antrag von zwei Drittel der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder.
Ausgenommen: Personalangelegenheiten.


SchulG § 63(2)

100

Was müssen Sie bei der Festsetzung von Sitzungsterminen auf jeden Fall berücksichtigen?

Mitwirkungsgremien tagen in der Regel außerhalb der allg. Unterrichtszeit. [...] Bei der Festsetzung von Sitzungsterminen ist im Übrigen auf die Berufstätigkeit der Mitglieder sowie auf das Alter der teilnehmenden Schülerinnen und Schüler Rücksicht zu nehmen.


SchulG § 62 (7)

100

Welchen formalen Kriterien muss eine Einladung an ein Mitwirkungsgremium genügen?

Die Einladung muss rechtzeitig (d. h. i. d. R. mindestens eine Woche vor dem Termin) und unter Beifügung der Tagesordnung und der Beratungsunterlagen erfolgen.

SchulG § 63 (1)

100

Müssen Vorsitzende und Stellvertreter der Mitwirkungsgremien in zwei getrennten Wahlgängen gewählt werden, oder gilt: Vorsitzende/r mit den meisten Stimmen, Stellvertreter/in mit den zweitmeisten Stimmen?

Es müssen getrennte Wahlgänge stattfinden.


SchulG § 64 (1)

100

Herr Mayer wird von seinen Kollegen und –innen in die Schulkonferenz gewählt. Jetzt ist Herr Mayer aber schon Mitglied in zwei Teilkonferenzen. Mit Verweis darauf lehnt er die Wahl ab. Die Kollegen schauen sich verwundert an. Warum?

Gewählte sind verpflichtet, die Wahl anzunehmen, wenn nicht ein wichtiger Grund entgegensteht.


SchulG § 68 (4)

100

Ist es zulässig, dass ein Mitglied mit beratender Stimme (also nicht stimmberechtigt) einen Antrag stellt?

Ja!


SchulG § 63 (3)