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Mit Lissabon gilt ab dem 01.11.2014 das Prinzip der doppelten Mehrheit: Es müssen mindestens 55% der EU Länder (16 von 28, jedes Land hat eine Stimme), die gemeinsam mindestens 65% der EU-Bevölkerung abbilden, zustimmen. Für eine Sperrminorität sind mindestens vier Ratsmitglieder erforderlich, die zusammen mehr als 35 % der EU-Bevölkerung vertreten. Jedoch Bis zum 31. März 2017 konnte jedes EU-Land beantragen, dass ein Beschluss auf der Grundlage der vor dem 1. November 2014 gültigen Abstimmungsvorschriften angenommen wird (d. h. gemäß den Abstimmungsvorschriften aus dem Vertrag von Nizza): Hier wurden Stimmen gewichtet. Nach diesem bisherigen Verfahren ist eine qualifizierte Mehrheit im Rat erreicht, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind: eine Mehrheit der Mitgliedstaaten – d.h. 15 Mitgliedstaaten – stimmt mit Ja; mindestens 260 der insgesamt 352 Stimmen sind Ja-Stimmen. Ein Mitgliedstaat kann beantragen, dass überprüft wird, ob die Ja-Stimmen insgesamt mindestens 62 % der EU-Gesamtbevölkerung vertreten. Falls sich erweist, dass dies nicht der Fall ist, wird der Beschluss nicht angenommen. 80% der Abstimmungen im Rat erfolgt mit qualifizierter Mehrheit. Allerdings erfordern u. a. folgende sensible Politikbereiche weiterhin die Einstimmigkeit: Verabschiedung des mehrjährigen Finanzrahmens der EU, Harmonisierung der Steuern (direkte Steuern), soziale Sicherheit und sozialer Schutz, Grenzüberschreitende Aspekte des Familienrechts, Außen- und Sicherheitspolitik. Außerdem sind der Beitritt neuer Länder zur EU und Überarbeitungen der Verträge von allen EU-Ländern einstimmig zu beschließen.
Was ist eine qualifizierte Mehrheit und wie ist sie zu erreichen?