Begrifflichkeiten
Sozial
Medizin & Vertrag
Pflichten & Rechte
Geht´s noch komplizierter?
100

Die Legislative, die Exekutive und die Judikative.

Drei Staatsgewalten
100

Trägerin der gesetzlichen Unfallversicherung

Berufsgenossenschaft

100

Zwei übereinstimmende Willenserklärungen, die für den Abschluss eines Vertrages notwendig sind.

Angebot und Annahme

100

Ab Vollendung der Geburt in der Lage, Träger von Rechten und Pflichten zu sein.

Rechtsfähigkeit

100

Aufgrund bestehender Mobilitätsrestriktionen und der aktuell gegebenen Sturzgefährdung ist das eigenständige Verlassen der derzeit eingenommenen Sitz- oder Liegeposition ausdrücklich untersagt.

„Nicht aufstehen!“

200

Unterbringung einer psychisch kranken Person in einem besonders gesicherten Raum ohne gefährdende Gegenstände nach ärztlicher Anordnung zur Abwehr einer gegenwärtigen erheblichen Gefahr für Leben und Gesundheit.

Isolierung

200

Personen, die dauerhaft gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen.

Pflegebedürftigkeit

200

Jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden oder Beschwerden bei Menschen, auch wenn nicht indiziert.

Medizinische Behandlung

200

Aufmerksam machen auf gefährliche Zustände am Arbeitsplatz und Erinnerung des Arbeitgebers an seine Fürsorgepflicht.

Gefährdungsanzeige

200

Die thermometrische Erfassung der aktuellen Körperkerntemperatur erfolgt nun mittels standardisierter Temperaturmessprozedur unter hygienischen Rahmenbedingungen.

„Ich messe jetzt Fieber.“

300

"So soll es geschehen!"

Ausdruck des Selbstbestimmungsrechts des Patienten, ob und wie er später ärztlich behandelt werden will, wenn er seinen Willen nicht mehr selbst äußern kann.

Patientenverfügung

300

Zu den fünf "Säulen" der Sozialversicherung gehören die

1. Krankenversicherung
2. Pflegeversicherung
3. Rentenversicherung
4. gesetzliche Unfallversicherung

und
5. ...


Arbeitslosenversicherung

300

Klar, verständlich, umfassend, rechtzeitig, mündlich. Selten verzichtbar.

Aufklärung des Patienten

300

Grundgesetzlich verankertes Recht jeder Person, frei über medizinische Maßnahmen am eigenen Körper zu entscheiden, sei es auch unvernünftig.

Selbstbestimmungsrecht

300

Eine personelle Kontaktaufnahme durch extern identifizierte Bezugspersonen findet aktuell statt und steht zur unmittelbaren Realisierung zwischenmenschlicher Interaktion zur Verfügung.

„Sie haben Besuch.“

400

Rechtsgrundsatz, wonach ein Angeklagter bis zum rechtskräftigen Beweis seiner Schuld als unschuldig zu gelten hat, auf Latein.

"In dubio pro reo"

Unschuldvermutung

400

Maximal 78 Wochen, maximal 90% vom Nettolohn

Krankengeld

400

Zeitnah, sorgfältig, vollständig, auf Papier oder elektronisch.

Dokumentation

400

Kinder bzw. Jugendliche zwischen sieben und 18 Jahren sind es. Sie benötigen grundsätzlich die Zustimmung der Eltern bzw. Sorgeberechtigten für den wirksamen Abschluss von Rechtsgeschäften.

Beschränkte Geschäftsfähigkeit

400

Im Falle subjektiv empfundener Unregelmäßigkeiten oder des Auftretens unerwarteter Ereignisse wird die Nutzung des patientenseitig verfügbaren, elektrischen Rufsystems zur unmittelbaren Kontaktaufnahme mit dem Pflegepersonal empfohlen.

„Klingeln Sie, wenn etwas ist.“

500

Recht und Pflicht der angewiesenen Pflegekraft, eine Maßnahme nicht auszuführen, z.B. wegen fehlender Kenntnisse oder Übermüdung.

Remonstration

500

Zeitlich begrenztes, von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis, das zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führt.

Unfall

im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung

500

Zwingend einzuholen vor Durchführung einer medizinischen Maßnahme, insbesondere eines Eingriffs in den Körper oder die Gesundheit.

Einwilligung des Patienten

500

Beseitigt ausnahmsweise die Rechtswidrigkeit einer grundsätzlich strafbaren Handlung. Beispiele sind Einwilligung und Notwehr.

Rechtfertigungsgrund

500

Ich ersuche Sie nun, zur optimierten alveolären Belüftung und zur Ermöglichung einer adäquaten Lungenfunktionsbeurteilung, eine intensivierte Inspirationsbewegung unter maximaler thorakaler Ausdehnung durchzuführen.

„Bitte tief einatmen.“