Haftung und Aufsichtspflicht
Datenschutz und Social Media
Jugendschutz
Rechtliches Allgemein
Action! - Rollenspiele und Fallbeispiele
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Du bist allein mit 10 Kindern (8–12 Jahre) am Badesee. Zwei wollen aufs SUP, der Rest ins Wasser. Wie handelst du richtig?

Du darfst die Gruppe nicht unbeaufsichtigt lassen. Lösung: Aktivität abbrechen oder Aufteilung nur mit zweiter Aufsichtsperson.

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Eine Teilnehmerin fragt, ob sie Bilder vom Zeltlager auf Instagram posten darf. Was musst du prüfen?

Ob eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten für Veröffentlichung vorliegt.

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Ein 16-Jähriger möchte abends eine Flasche Bier trinken. Die Eltern haben es erlaubt. Was machst du?

Bier ist ab 16 erlaubt – aber als Leitung kannst du alkoholfreie Maßnahmen vorgeben, unabhängig vom Gesetz.

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Ein Kind sagt: "Ich darf alles machen, meine Eltern haben das unterschrieben!" Gilt das?

Nein – Eltern können nicht gesetzeswidriges Verhalten legitimieren. Aufsichtspflicht bleibt bestehen.

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Zwei Kinder streiten beim Basteln heftig und bewerfen sich mit Scheren.

Rollenspiel: Eingreifen, deeskalieren, klare Regeln betonen, Trennung der Kinder, ggf. Gespräch mit Eltern.

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Ein Kind klettert auf einen Baum, obwohl du es vorher verboten hast. Es stürzt. Wer haftet?

Du trägst möglicherweise eine Mitschuld, wenn du nicht konsequent eingegriffen hast. Verbot, dokumentieren oder klar kommunizieren wäre wichtig.

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In der WhatsApp-Elterngruppe fragt ein Vater nach der Handynummer einer anderen Mutter. Was sagst du?

Du darfst die Nummer nicht weitergeben. Datenschutz! Empfehlung: Mutter selbst fragen oder Kontakt vermitteln.

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Ihr macht eine Disco bis 0:00 Uhr. Einige 13-Jährige wollen bleiben. Was ist erlaubt?

Jugendliche unter 16 dürfen nur bis 22 Uhr bleiben – längere Anwesenheit nur mit Eltern oder Ausnahmegenehmigung.

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Du bemerkst, dass ein Kind regelmäßig blaue Flecken hat und auffällig ängstlich reagiert. Wie reagierst du?

Dokumentieren, keine Konfrontation, an Vertrauensperson wenden, ggf. Jugendamt informieren (Kindeswohlgefährdung).

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Während des Zeltlagers bemerkt ihr, dass sich ein Kind stark zurückzieht und nie duscht.

Gespräch mit dem Kind suchen, sensibel bleiben, ggf. Vertrauensperson einbeziehen, keine Bloßstellung.

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Beim Geländespiel versteckt sich ein Kind zu gut und bleibt über eine Stunde verschwunden. Was war falsch gelaufen?

Aufsichtspflichtverletzung durch fehlende Kontrolle/Absprachen. Lösung: Klare Regeln, Check-ins, Gruppenleitung aufteilen.

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Ihr macht Gruppenfotos auf der Freizeit. Zwei Eltern haben der Nutzung widersprochen. Was bedeutet das?

Diese Kinder dürfen auf keinem Foto erkennbar sein – auch nicht im Hintergrund. Fotos müssen sortiert oder bearbeitet werden.

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Ihr zeigt spontan einen Actionfilm (FSK 16), obwohl Kinder ab 12 dabei sind. Was ist das Problem?

Der Film darf nicht gezeigt werden – FSK-Angaben müssen beachtet werden, sonst Verstoß gegen Jugendschutz.

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Ihr verliert eine Liste mit Adressen und Notfallkontakten. Was ist zu tun?

Datenschutzpanne! Meldepflicht innerhalb 72h an Aufsichtsbehörde. Eltern informieren. Intern nachbessern.

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Eine Jugendliche (17) küsst einen Leiter (20). Andere berichten davon. Was tut ihr?

Klare Grenzen: Machtgefälle = problematisch. Gespräch mit dem Leiter, ggf. Meldung an Leitung/Träger. Rollenspiel: Krisengespräch.

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Ein 15-Jähriger schläft mit einer 17-Jährigen im gleichen Zelt. Die Eltern sind nicht informiert. Darf das sein?

Nein – gemischtgeschlechtliches Zelten Jugendlicher sollte mit Eltern abgesprochen oder vermieden werden.

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Ihr nutzt ein Online-Tool zur Anmeldung der Freizeit. Welche datenschutzrechtliche Pflicht besteht?

Ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AV-Vertrag) mit dem Anbieter muss abgeschlossen sein.

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Ein 15-Jähriger bringt heimlich Energy-Drinks mit. Was ist laut Gesetz zu tun?

Energy-Drinks sind gesetzlich nicht verboten, aber du kannst sie intern regeln (z. B. in Hausordnung verbieten).

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Ein Kind beschädigt mutwillig ein Fahrrad. Eltern sagen: "Er haftet selbst, ist alt genug." Stimmt das?

Kinder unter 7 nie haftbar, 7–18 nur bei Einsichtsfähigkeit – meist haften Eltern nur bei Aufsichtspflichtverletzung.

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Ein Kind hat nachts Heimweh, ruft weinend die Eltern an, sie wollen es sofort abholen. Was macht ihr?

Beruhigen, mit Eltern sprechen, Lösung finden. Rollenspiel: Gespräch mit Eltern + Kind, ggf. Abbruch organisieren.

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Du verlässt kurz das Gelände, um einkaufen zu gehen, während die Kinder Mittagspause haben. Alles wirkt ruhig. Ist das okay?

Nein, es liegt eine Verletzung der Aufsichtspflicht vor – es muss immer jemand mit Aufsichtspflicht anwesend sein.

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Ein Gruppenleiter macht private Handyfotos von Kindern beim Baden und speichert sie in der Cloud. Warum ist das problematisch?

Ohne Erlaubnis der Eltern ist das illegal. Zudem: sensible Daten (nackt oder badend) – erhöhtes Risiko, hoher Schutzbedarf.

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Bei einer Nachtwanderung raucht ein 17-Jähriger heimlich. Wie gehst du vor?

Rauchen ist erst ab 18 erlaubt. Gespräch führen, Eltern informieren, ggf. Konsequenzen klären.

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Du wirst Zeuge, wie ein Kollege ein Kind grob am Arm zieht und laut anschreit. Was musst du tun?

Sofort ansprechen, dokumentieren, Leitung oder Träger informieren – Schutzkonzept umsetzen. Kein Wegschauen.

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Beim Lagerfeuer wird ein Kind stark ausgelacht, weil es einen Versprecher gemacht hat. Es zieht sich zurück.

Rollenspiel: Mobbing ansprechen, Empathie fördern, Gruppenregeln thematisieren, Stärkung des Kindes.