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Nennen Sie Grundregeln für persönliche Hygienemaßnahmen im und nach dem Einsatz.
Vor Einsätzen die Privatkleidung und persönliche Gegenstände möglichst im Feuerwehrhaus
ablegen. Wenn möglich, Wechselwäsche deponieren. An Einsatzstellen den Hautkontakt mit
Schadstoffen, z.B. mit Brandruß, vermeiden.
Gegen mögliche Schadstoffinhalation auch bei Nachlösch- und Aufräumarbeiten geeigneten
Atemschutz benutzen. Bei umluftabhängigen Atemschutzgeräten mindestens Vollmasken
mit Kombinationsfilter ABEK2 – P3.
Essen und Trinken an der Einsatzstelle
• nur außerhalb mit Brandruß kontaminierter Bereiche,
• nur nach gründlicher Reinigung von Gesicht und Händen.
• Auch beim Rauchen mit verschmutzten Händen bestehen Gesundheitsgefahren
Nach Einsatzende die Schutzkleidung, wenn möglich, schon an der Einsatzstelle grob
reinigen, Schutzstiefel unter fließendem Wasser. Schadstoffe und Schmutz nach
Einsatzende nicht in die sauberen Bereiche des Feuerwehrhauses verschleppen, z.B. nicht
in die Sozial und Aufenthaltsräume.
• Stiefel im Zugangsbereich des Feuerwehrhauses gründlich reinigen.
• Schutzkleidung je nach Verschmutzungsgrad säubern oder wechseln und zur Reinigung
geben.
• Bei Schutzhandschuhen auch auf mögliche Verunreinigung der Handschuh-Innenseiten
achten.
Verschmutzte Einsatzkleidung grundsätzlich von der Straßenkleidung gesondert
aufbewahren.
Bei möglicher Schadstoff-Kontamination ist nach Einsatzende die persönliche
Grundreinigung durch Duschen erforderlich. Auf den Schutz der Haut achten. Hautreinigung
nach dem Grad der Verschmutzung durchführen. Anschließend Hautpflege durchführen.
Entsprechende Hautreinigungs- und Hautpflegemittel benutzen. Soweit vorhanden,
Hautschutzpläne beachten. Desinfektionsmittel nur sparsam verwenden, da diese auf den
natürlichen Schutzfilm der Haut einwirken und bei unsachgemäßer Anwendung zu
Hautschäden führen können.