Wie sollte sich der SM in dieser Situation verhalten?
Ruhe bewahren, professionelles Auftreten
Identifizierung der Person als Angehöriger des Kindes und als Fz.-Inhaber
Deeskalierende Kommunikation
Polizei und Rettungsdienst verständigen und diese beim Eintreffen informieren.
Vorfall protokollieren
Wie sollten sich die SM verhalten?
Vorher festgelegte Aufgabenverteilung anwenden
Erste Hilfe für die Dame; Rettungskräfte verständigen
Diskrete Verfolgung der Täter und die Polizei verständigen
Verstärkung, falls möglich, organisieren. Eigensicherung.
Eintreffende Polizei informieren.
Vorfall protokollieren
Wie sollten die beiden Türsteher vorgehen?
Verstärkung rufen
Polizei und Rettungskräfte verständigen (lassen)
Trennung der Kontrahenten. Deeskalierend und beruhigend auf die Kontrahenten eingehen.
Erste Hilfe, wenn notwendig
Überblick verschaffen, Normalität wiederherstellen
Eintreffende Polizei informieren
Vorfall protokollieren
Wie sollten sich die SM in dieser Situation verhalten?
Hilferuf absetzen; Polizei und Rettungskräfte verständigen (lassen)
Hundeangriff abwehren
Erste-Hilfe leisten/organisieren
Eintreffende Polizei- und Rettungskräfte informieren. Strafanzeige erstatten
Vorfall protokollieren
Was sollte Person A in dieser Situation tun?
Sicherstellen, ob B das Geschäft verlässt, wohin er läuft
Verständigung der Polizei
Verwahrung der zerrissenen Parfümpackung
Strafanzeige; Hausverbot
Übergabe des Ausweises und Messers an die Polizei
Protokollierung des Sachverhaltes
Wann liegt eine Straftat vor?
Eine Straftat liegt nur dann vor, wenn der Täter tatbestandsmäßig, rechtswidrig und schuldhaft gehandelt hat.
dreistufiger Deliktsaufbau
Unterscheide Verbrechen und Vergehen
Verbrechen sind rechtswidrige Taten, Freiheitsstrafe mindestens ein Jahr und darüber.
Vergehen sind rechtswidrige Taten, Freiheitsstrafe unter einem Jahr oder Geldstrafe
Welche Befugnisse hat ein Hausrechtsinhaber?
Er darf über den Zutritt und die Aufenthaltsdauer von Personen bestimmen
Er darf Bedingungen für den Aufenthalt festlegen
Dürfen Sicherheitskräfte sog. Tierabwehrsprays mit sich führen?
Grundsätzlich ja. Tierabwehrsprays sind keine Waffen hinsichtlich WaffG. Sie dürfen auch von Sicherheitskräften erworben, besessen und geführt werden.
Keine öffentliche Veranstaltungen, da gefährlicher Gegenstand
Unterscheide die Strafmündigkeit bezüglich der Altersstufen....
unter 14 Jahren Kind absolut strafunmündig
von 14 bis 18 Jahren Jugendlicher bedingt strafmündig
von 18 bis 21 Jahren Heranwachsender voll strafmündig
ab 21 Jahren Erwachsener voll strafmündig
Hätte sich der SM strafbar gemacht, wenn er dem Kind nicht geholfen hätte?
Ja
§ 323c StGB Unterlassene Hilfeleistung
Welche Straftatbestände wurden durch die Personen C und D erfüllt?
§ 249 StGB Raub (ältere Dame)
§ 123 StGB Hausfriedensbruch (Großbaustelle)
Welche Gäste dürfte der Türsteher A, auf welcher Grundlage, vorläufig festnehmen?
Beide Kontrahenten (Gast B Sachbeschädigung; Gast C gefährliche Körperverletzung)
gemäß § 127 (1) StPO
Welche Straftatbestände könnte Person C erfüllt haben?
§ 242 StGB Diebstahl
§ 243 StGB besonders schwerer Fall des Diebstahls (Hilflosigkeit der Frau)
§ 244 (1) Nr.1a StGB Diebstahl mit Waffen (Hund als gefährliches Werkzeug)
§ 224 StGB gefährliche Körperverletzung (mit dem Hund gegenüber des SM)
Welche Straftatbestände hat Person B erfüllt?
§ 303 StGB Sachbeschädigung (Parfümpackung zerrissen)
§ 242 StGB Diebstahl (Parfümflasche eingesteckt und das Geschäft verlassen)
§ 244 StGB Diebstahl mit Waffen (Springmesser)
§ 2 (3) WaffG Besitz verbotener Gegenstände (zweiseitig geschliffenes Springmesser)
Durfte der SM die Scheibe des Fz. einschlagen?
Welche Rechtsgrundlage?
§ 34 StGB Rechtfertigender Notstand
Rettung eines höherwertigen Rechtsgutes (Leben des Kindes) erlaubt Verletzung eines niedriger wertigen Rechtsgutes (Autoscheibe)
§ 228 BGB Defensivnotstand
Beschädigung einer fremden Sache (Auto), um die drohende Gefahr (Hitze im Auto) für ein Rechtsgut (Leben des Kindes) abzuwenden.
Dürfen die Personen C und D festgenommen werden?
Ja, gemäß § 127 (1) StPO vorläufige Festnahme.
jemand auf frischer Tat betroffen/verfolgt
Identität nicht feststellbar
Fluchtverdächtig
Welche Straftatbestände sind im Sachverhalt zu erkennen?
§ 303 StGB Sachbeschädigung (Cocktail übers Hemd)
§ 224 StGB gefährliche Körperverletzung (Aschenbecher gilt als gefährliches Werkzeug)
Aufgrund welcher Grundlage könnte der SM den Angriff eines freilaufenden Hundes abwehren?
§ 228 BGB Defensivnotstand
Der Angriff eines freilaufenden Hundes kann nicht im Rahmen der Notwehr abgewehrt werden, da es sich nicht um einen menschlichen Angriff handelt
Darf der A den B gewaltsam an der Flucht aus dem Büro hindern?
Nein. Keine Voraussetzungen für eine Jedermann-Festnahme
Keine Festnahme nach Selbsthilferecht
Kein Rechtfertigungsgrund für ein gewaltsames Festhalten, ansonsten § 239 StGB Freiheitsberaubung
Inwiefern hat sich Person B strafbar gemacht?
§ 185 StGB Beleidigung
§ 221 StGB Aussetzung
Der (angebliche) Vater lässt sein Kind in einer hilflosen Lage im Stich. Verletzung seiner Garantenpflicht. Konkrete Gefährdung der Gesundheit des Kindes.
Bis wohin dürfen die Täter verfolgt werden?
Grundvoraussetzung ist die frische Tat, d.h. sofortige Verfolgung (räumlicher/zeitlicher Zusammenhang)
Können bis zur eigenen Whg. verfolgt werden
Zeitlich nicht eingegrenzt
Kann Gast C sich auf das Notwehrrecht berufen?
Nein, denn nachdem ihm der Cocktail über das Hemd geschüttet wurde, drehte er sich um und ging weg. (nicht mehr gegenwärtig)
Selbst bei Gegenwärtigkeit ist das Schlagen mit einem Aschenbecher nicht erforderlich und auch nicht das mildeste Mittel der Wahl
Hätten die SM die Person C festnehmen dürfen?
Nein. Keine Festnahme gemäß § 127 (1) StPO
Name durch mehrfache Anzeigen bekannt, kein Fluchtverdacht
auch keine Festnahme gemäß § 229 allgemeine Selbsthilfe (kein zivilrechtlicher Anspruch)
Stellt das Weglaufen der Person B eine Straftat dar?
Nein. Weglaufen ist keine Straftat, auch nicht vor der Polizei.