Baby im Auto
Erst rempeln, dann klauen
Cocktail und Aschenbecher
Rambo und die hilflose Frau
jugendlicher Parfümdieb
100

Wie sollte sich der SM in dieser Situation verhalten?

Ruhe bewahren, professionelles Auftreten 

Identifizierung der Person als Angehöriger des Kindes und als Fz.-Inhaber

Deeskalierende Kommunikation

Polizei und Rettungsdienst verständigen und diese beim Eintreffen informieren.

Vorfall protokollieren

100

Wie sollten sich die SM verhalten?

Vorher festgelegte Aufgabenverteilung anwenden

Erste Hilfe für die Dame; Rettungskräfte verständigen

Diskrete Verfolgung der Täter und die Polizei verständigen

Verstärkung, falls möglich, organisieren. Eigensicherung.

Eintreffende Polizei informieren.

Vorfall protokollieren

100

Wie sollten die beiden Türsteher vorgehen?

Verstärkung rufen

Polizei und Rettungskräfte verständigen (lassen)

Trennung der Kontrahenten. Deeskalierend und beruhigend auf die Kontrahenten eingehen.

Erste Hilfe, wenn notwendig

Überblick verschaffen, Normalität wiederherstellen

Eintreffende Polizei informieren

Vorfall protokollieren

100

Wie sollten sich die SM in dieser Situation verhalten?

Hilferuf absetzen; Polizei und Rettungskräfte verständigen (lassen)

Hundeangriff abwehren

Erste-Hilfe leisten/organisieren

Eintreffende Polizei- und Rettungskräfte informieren. Strafanzeige erstatten

Vorfall protokollieren

100

Was sollte Person A in dieser Situation tun?

Sicherstellen, ob B das Geschäft verlässt, wohin er läuft

Verständigung der Polizei

Verwahrung der zerrissenen Parfümpackung

Strafanzeige; Hausverbot

Übergabe des Ausweises und Messers an die Polizei

Protokollierung des Sachverhaltes

200

Wann liegt eine Straftat vor?

Eine Straftat liegt nur dann vor, wenn der Täter tatbestandsmäßig, rechtswidrig und schuldhaft gehandelt hat.

dreistufiger Deliktsaufbau

200

Unterscheide Verbrechen und Vergehen

Verbrechen sind rechtswidrige Taten, Freiheitsstrafe mindestens ein Jahr und darüber.


Vergehen sind rechtswidrige Taten, Freiheitsstrafe unter einem Jahr oder Geldstrafe

200

Welche Befugnisse hat ein Hausrechtsinhaber?

Er darf über den Zutritt und die Aufenthaltsdauer von Personen bestimmen

Er darf Bedingungen für den Aufenthalt festlegen


200

Dürfen Sicherheitskräfte sog. Tierabwehrsprays mit sich führen?

Grundsätzlich ja. Tierabwehrsprays sind keine Waffen hinsichtlich WaffG. Sie dürfen auch von Sicherheitskräften erworben, besessen und geführt werden.

Keine öffentliche Veranstaltungen, da gefährlicher Gegenstand

200

Unterscheide die Strafmündigkeit bezüglich der Altersstufen....

unter 14 Jahren   Kind    absolut strafunmündig

von 14 bis 18 Jahren   Jugendlicher  bedingt strafmündig

von 18 bis 21 Jahren  Heranwachsender  voll strafmündig

ab 21 Jahren   Erwachsener   voll strafmündig

300

Hätte sich der SM strafbar gemacht, wenn er dem Kind nicht geholfen hätte?

Ja

§ 323c StGB Unterlassene Hilfeleistung

300

Welche Straftatbestände wurden durch die Personen C und D erfüllt?

§ 249 StGB Raub (ältere Dame)

§ 123 StGB Hausfriedensbruch (Großbaustelle)

300

Welche Gäste dürfte der Türsteher A, auf welcher Grundlage, vorläufig festnehmen?

Beide Kontrahenten (Gast B Sachbeschädigung; Gast C gefährliche Körperverletzung)

gemäß § 127 (1) StPO


300

Welche Straftatbestände könnte Person C erfüllt haben?

§ 242 StGB Diebstahl

§ 243 StGB besonders schwerer Fall des Diebstahls (Hilflosigkeit der Frau)

§ 244 (1) Nr.1a StGB Diebstahl mit Waffen (Hund als gefährliches Werkzeug)

§ 224 StGB gefährliche Körperverletzung (mit dem Hund gegenüber des SM)

300

Welche Straftatbestände hat Person B erfüllt?

§ 303 StGB Sachbeschädigung  (Parfümpackung zerrissen)

§ 242 StGB Diebstahl (Parfümflasche eingesteckt und das Geschäft verlassen)

§ 244 StGB Diebstahl mit Waffen (Springmesser)

§ 2 (3) WaffG Besitz verbotener Gegenstände (zweiseitig geschliffenes Springmesser)

400

Durfte der SM die Scheibe des Fz. einschlagen?

Welche Rechtsgrundlage?

§ 34 StGB Rechtfertigender Notstand

Rettung eines höherwertigen Rechtsgutes (Leben des Kindes) erlaubt Verletzung eines niedriger wertigen Rechtsgutes (Autoscheibe)

§ 228 BGB Defensivnotstand

Beschädigung einer fremden Sache (Auto), um die drohende Gefahr (Hitze im Auto) für ein Rechtsgut (Leben des Kindes) abzuwenden.

400

Dürfen die Personen C und D festgenommen werden?

Ja, gemäß § 127 (1) StPO vorläufige Festnahme.

jemand auf frischer Tat betroffen/verfolgt

Identität nicht feststellbar

Fluchtverdächtig

400

Welche Straftatbestände sind im Sachverhalt zu erkennen?

§ 303 StGB Sachbeschädigung (Cocktail übers Hemd)

§ 224 StGB gefährliche Körperverletzung (Aschenbecher gilt als gefährliches Werkzeug)

400

Aufgrund welcher Grundlage könnte der SM den Angriff eines freilaufenden Hundes abwehren?

§ 228 BGB Defensivnotstand

Der Angriff eines freilaufenden Hundes kann nicht im Rahmen der Notwehr abgewehrt werden, da es sich nicht um einen menschlichen Angriff handelt

400

Darf der A den B gewaltsam an der Flucht aus dem Büro hindern?

Nein. Keine Voraussetzungen für eine Jedermann-Festnahme

Keine Festnahme nach Selbsthilferecht

Kein Rechtfertigungsgrund für ein gewaltsames Festhalten, ansonsten § 239 StGB Freiheitsberaubung

500

Inwiefern hat sich Person B strafbar gemacht?

§ 185 StGB Beleidigung

§ 221 StGB Aussetzung

Der (angebliche) Vater lässt sein Kind in einer hilflosen Lage im Stich. Verletzung seiner Garantenpflicht. Konkrete Gefährdung der Gesundheit des Kindes.

500

Bis wohin dürfen die Täter verfolgt werden?

Grundvoraussetzung ist die frische Tat, d.h. sofortige Verfolgung (räumlicher/zeitlicher Zusammenhang)

Können bis zur eigenen Whg. verfolgt werden

Zeitlich nicht eingegrenzt

500

Kann Gast C sich auf das Notwehrrecht berufen?

Nein, denn nachdem ihm der Cocktail über das Hemd geschüttet wurde, drehte er sich um und ging weg. (nicht mehr gegenwärtig)

Selbst bei Gegenwärtigkeit ist das Schlagen mit einem Aschenbecher nicht erforderlich und auch nicht das mildeste Mittel der Wahl

500

Hätten die SM die Person C festnehmen dürfen?

Nein. Keine Festnahme gemäß § 127 (1) StPO

Name durch mehrfache Anzeigen bekannt, kein Fluchtverdacht

auch keine Festnahme gemäß § 229 allgemeine Selbsthilfe (kein zivilrechtlicher Anspruch)

500

Stellt das Weglaufen der Person B eine Straftat dar?

Nein. Weglaufen ist keine Straftat, auch nicht vor der Polizei.