Vorbereitung
Durchführung
Nachbereitung
100

Wer ist der Verwalter?

Diese Person ist grundsätzlich dafür verantwortlich, die Eigentümerversammlung einzuberufen.

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Was ist ein Bevollmächtigter bzw. Vertreter?

Eigentümer können sich in der Versammlung durch diese Person vertreten lassen, wenn sie selbst nicht teilnehmen können.

100

Was ist die Umsetzung der Beschlüsse durch den Verwalter?

Der Verwalter ist verpflichtet, die in der Eigentümerversammlung gefassten Entscheidungen praktisch umzusetzen.

200

Was ist die Tagesordnung?

Dieses Dokument muss der Einladung beigefügt sein und enthält alle Punkte, über die abgestimmt werden soll.

200

Was ist die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen?

Diese Mehrheit reicht für die meisten Beschlüsse, beispielsweise zur Genehmigung der Jahresabrechnung oder für Instandhaltungsmaßnahmen.

200

Was ist die Beschlusssammlung?

Dieses Dokument enthält alle in der Eigentümerversammlung gefassten Beschlüsse und muss vom Verwalter geführt werden.

300

Wie lang ist die Einladungsfrist zur Eigentümerversammlung?

Die gesetzliche Einladungsfrist für eine Eigentümerversammlung beträgt mindestens drei Wochen.

300

Was ist die ordnungsgemäße Einberufung bzw. Feststellung der Beschlussfähigkeit?

Zu Beginn der Versammlung wird normalerweise dieses festgestellt, um sicherzustellen, dass ordnungsgemäß eingeladen wurde und Beschlüsse gefasst werden können.

300

Für was ist das Amtsgericht im Kontext des WEG zuständig?

Dieses Gericht ist für Streitigkeiten und Beschlussanfechtungen innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft zuständig.

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Wann muss eine außerordentliche Eigentümerversammlung stattfinden?

Wenn mehr als ein Viertel der Wohnungseigentümer eine Versammlung verlangt, muss diese einberufen werden.

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Wann ist eine Eigentümerversammlung beschlussfähig?

Seit der WEG-Reform 2020 ist eine Eigentümerversammlung grundsätzlich unabhängig von der vertretenen Miteigentumsanteile beschlussfähig.

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Wie lange ist die Frist zur Beschlussanfechtung?

Eigentümer haben nach der Beschlussfassung genau einen Monat Zeit, um gegen einen Beschluss gerichtlich vorzugehen.