500
Unter welchen Umständen kann das Ausbildungsverhältnis seitens des Betriebes NACH der Probezeit gekündigt werden?
Nach der Probezeit ist eine Kündigung seitens des Betriebes nur nach zwei Abmahnungen möglich oder der Azubi lässt sich etwas Gravierendes zu Schulden kommen, sodass das Fortführen des Ausbildungsverhältnisses nicht mehr zumutbar ist (z.B. Diebstahl, Gewalt). Dann ist eine fristlose Kündigung möglich.
Eine ordentliche Kündigung nach der Probzeit ist seitens des Betriebes nicht möglich, lediglich ein Aufhebungsvertrag, dem beide Seiten zustimmen müssen.