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Wieviele Betriebs- bzw. Abteilungsversammlungen (BV, AV) kann ein engagierter Betriebsrat innerhalb eines Jahres einberufen?
(Anmerkung:
Man geht davon aus, dass der Betrieb Abteilungsversammlungen erfordert und entsprechend viel Diskussions- und Kommunikationsbedarf seitens der Betriebsrats gerechtfertigt ist.)
1 Betriebsversammlung pro Kalendervierteljahr ≙ 4 BV
Nach Anmerkung folgt, dass 2 der 4 BV als AV stattfinden, also:
2 AV und 2 BV
Da nach Anmerkung Bedarf für weitere Versammlungen besteht, können pro Kalenderhalbjahr noch eine weitere BV stattfinden, also:
2 AV und 4 BV
Sollte der in der Anmerkung skizzierte Diskusisons- und Kommunikationsbedarf derart gestaltet sein, dass es sinnvoll scheint die Themen in AV zu behandeln, sind auch die Verteilungen,
4 AV, 2 BV, oder aber
3 AV, 3 BV denkbar.