Welches Musikgrenre hat etwas mit Schüler*innenmitwirkung zu tun?
RAP natürlich!
Wie oft muss die SV in Sachsen mindestens im Schuljahr tagen?
Mindestens zweimal im Halbjahr.
Wofür steht die Abkürzung SMVO?
Schülermitwirkungsverordnung
Was ist die Hauptaufgabe der SV?
Die Interessen der Schüler*innen gegenüber der Schulleitung und der Schulkonferenz vertreten.
Wer ist immer Mitglied im Schüler*innenrat?
Das sind nur die Klassensprecher*innen.
Wo könnt ihr das Rechtswissen nachlesen?
Was ist keine Pflicht von Schüler*innen – Hausaufgaben erledigen, Mitarbeit im Unterricht, Einhaltung der Hausordnung oder der Besuch der Schule?
Die Mitarbeit im Unterricht ist eine Aufgabe, aber keine Pflicht.
Wie viele Schüler*innen müssen mindestens an einer SV-Sitzung teilnehmen, damit diese beschlussfähig ist?
Das regelt die Schulordnung oder die Geschäftsordnung des Schüler*innenrates.
Welche Rechtsnormen gibt es in der Normenpyramide?
Völkerrecht, Grundgesetz, Landesverfassung, Gesetze, Verordnungen, Geschäftsordnungen
Was ist das Verordnungsrecht der Schüler*innenvertretenden?
Trickfrage! Sie haben kein Verordnungsrecht.
Wer darf in Sachsen Vorschläge zur Verbesserung des Schullebens einbringen?
Grundsätzlich jedes Mitglied der Schulgemeinschaft.
Was findet man nicht in Rechtstexten? Absätze, Buchstaben, Artikel, Kataster, Paragraphen, Sätze, Zeichen oder Ziffern?
"Zeichen" ist keine übliche Bezeichnung für einen bestimmten Teil in einem Rechtstext.
Welche Pflichten haben die Schüler*innenvertretenden?
Trickfrage! Sie sind ehrenamtlich tätig, sie haben daher kein Pflichten.
Wie viele Unterrichtsstunden stehen
Schülervertreter*innen zur Verfügung und wofür?
0,5 Stunden pro Woche für die Klassensprecher*innenstunden; 1 Stunde pro Woche für Durchführung von Veranstaltungen des Schüler*innenrates; 2 Stunden pro Monat für Sitzungen des Schüler*innenrates; 2 Stunden pro Monat für allgemeine Angelegenheiten der Schüler*innenmitwirkung
Welche Rechte haben Schüler*innenvertretende, die sich nicht auf Beratungszeiten oder Veranstaltungen beziehen?
Informationsrecht, Anhörungs- und Vorschlagsrecht, Beschwerderecht. Vermittlungsrecht, Wahlrecht