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Beschreiben Sie, in anderen Worten, was "Elternzeit," "Erziehungsgeld," und "Kindergeld" sind.
Elternzeit: Mütter oder Väter können Erziehungsurlaub nehmen, bis ihr Kind drei Jahre alt ist. Eine Weiterbeschäftigung nach der Elternzeit wird garantiert.
Erziehungsgeld: Eine Familie mit einem Einkommen bis 30 000 Euro bekommt vom Staat für jedes Kind 300 Euro pro Monat.
Kindergeld: Der Staat zahlt 184 Euro für das erste und zweite Kind, 190 Euro für das dritte Kind und 215 Euro für das vierte und jedes weitere Kind bis zu 18 Jahren, bei Schul- und Berufsausbildung bis zu 27 Jahren.